Beschwerdeverfahren Nr. 01/2025

Geschaffen gemäß dem Gesetz Nr. 40/1964 Slg., dem Gesetz Nr. 513/1991 Slg., dem Handelsgesetzbuch und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz, in der Fassung späterer Vorschriften.

I.

ÜBERBLICK

1) Dieses Reklamationsverfahren gilt für Waren/Dienstleistungen, die bei der Gesellschaft Agartha Company s.r.o. (im Folgenden als "Lieferant" bezeichnet) bestellt und gekauft und innerhalb der Garantiezeit ordnungsgemäß reklamiert wurden.

2) Durch (I) Abgabe einer Online-Bestellung, (II) Annahme der Auftragsbestätigung, (III) Annahme des Gegenangebots des Lieferanten, (IV) Bestätigung des Angebots des Lieferanten, (V) Annahme und (auch teilweise) Zahlung der Rechnung für die Vorauszahlung, (VI) Annahme der gelieferten Lieferungen/Dienstleistungen oder (VII) Annahme der Rechnung über die gelieferten Waren/Dienstleistungen, je nachdem, welches der zuerst eintritt, bestätigt er, dass er sich mit den geltenden Geschäftsbedingungen des Lieferanten vertraut gemacht hat,  sowie mit diesem Beschwerdeverfahren einverstanden ist und dass er mit ihnen einverstanden ist.

3) Die Rechnung wird dem Kunden gleichzeitig oder nach der Lieferung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung vorgelegt. Die Rechnung gilt auch als Garantieschein oder Lieferschein (Übergabebeleg), wenn diese nicht der Ware/Leistung beigefügt sind.

II.

GARANTIEZEIT

1) Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen/Leistungen beträgt zwölf (24) Monate, soweit nicht Art. VII. dieses Beschwerdeverfahrens.

2) Die Gewährleistungsfrist für die gelieferte Ware/Leistung beginnt am Tag des Erhalts der Ware/Leistung, d.h. mit Unterzeichnung des Übergabedokuments (Übergabeschein, Lieferschein), Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Auftraggeber, Zugang der Rechnung, je nachdem, welches der zuerst eintritt.

3) Nach Erledigung einer berechtigten Reklamation verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Reklamation. Die Dauer der Reklamation beginnt am Tag nach Erhalt der Ware/Dienstleistung für die Reklamation und endet am Tag der Erledigung der Reklamation, nicht am Tag der Abholung/Rücknahme der Ware/Dienstleistung durch den Kunden. Im Falle einer unberechtigten Beanstandung verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. Wurde die Beanstandung der Ware/Leistung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Ersatz der Ware/Leistung durch eine neue erledigt, so verlängert sich die Gewährleistung ab dem Zeitpunkt der Übernahme der neuen Ware/Leistung durch den Kunden in vollem Umfang.

III.

UMFANG DER GARANTIE

1) Die Gewährleistung erlischt in folgenden Fällen:

a) Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, unsachgemäße oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung und Installation verursacht wurden und die gegen die Gebrauchsanweisung oder die übliche Verwendungsweise verstoßen,

(b) Abnutzung der Sache, die durch ihren normalen Gebrauch verursacht wurde,

(c) Mängel, die auf Ungenauigkeit, Unvollständigkeit von Daten, Unterlagen und Informationen zurückzuführen sind, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt hat,

(d) bei Artikeln, die zu einem niedrigeren Preis (mit Rabatt) geliefert werden, gilt die Gewährleistung nicht für Mängel, für die ein niedrigerer Preis vereinbart wurde,

e) Schäden, die sich aus Folgendem ergeben:

• mechanische Beschädigung des Artikels,

• Verwendung des Artikels unter Bedingungen, die nicht den in der Gebrauchsanweisung angegebenen Parametern (Temperatur, chemische und mechanische Einflüsse der Umgebung) entsprechen,

• unsachgemäße Installation, Handhabung, Bedienung oder Vernachlässigung der Pflege des Artikels,

• der Artikel durch übermäßige Beladung oder Verwendung entgegen den in der Gebrauchsanweisung oder den allgemeinen Grundsätzen festgelegten Bedingungen beschädigt wurde,

• durch einen unqualifizierten Eingriff oder eine Änderung der Struktur,

• die Sache vom Kunden oder anderen vom Kunden benannten Personen geändert wurde,

• die Sache durch natürliche Elemente oder höhere Gewalt beschädigt wurde,

(f) Beschädigung des Artikels während des Transports (diese Mängel müssen bei Erhalt mit dem Spediteur behoben werden),

(g) die Gewährleistungsfrist für die beanspruchten Waren/Dienstleistungen abgelaufen ist.

2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, auf die der Auftraggeber bei Vertragsabschluss oder bei Übergabe der Ware/Leistung ausdrücklich hingewiesen wurde. 

IV.

REKLAMATIONEN ÜBER OFFENSICHTLICHE MÄNGEL

1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Ware/Dienstleistung eine Untersuchung zu veranlassen und dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel (einschließlich Menge und Qualität), die bei einer solchen Untersuchung festgestellt werden, innerhalb von zwei Werktagen ab dem Datum des Erhalts der Ware/Dienstleistung in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse obchod@daycomp.eu des Lieferanten mitzuteilen  (der Betreff der E-Mail-Mitteilung ist die Bezeichnung "REKLAMATION" zusammen mit der Steuerbelegnummer) oder senden Sie die Beschwerde über die betreffenden Waren oder Dienstleistungen an die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens und übermitteln Sie ihm gleichzeitig:

• beanspruchte Waren oder Dienstleistungen,

• Beschreibung offensichtlicher Mängel,

• Kaufdokumente.

Der Auftragnehmer begutachtet den gerügten Mangel und beseitigt, wenn die Beanstandung als berechtigt erachtet wird, den Mangel.

2) Unterlässt der Kunde die Prüfung/Leistung oder veranlasst er sie bei der Übernahme nicht ordnungsgemäß, so kann er Mängelansprüche bei der Untersuchung nur dann feststellbar machen, wenn er nachweist, dass die Ware/Leistung bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs für Schäden an der Ware/Leistung, d.h. zum Zeitpunkt des Erhalts, in diesen Mängeln mangelhaft war. Stellt der Auftraggeber festgestellte Mängel nicht unverzüglich, d.h. innerhalb von zwei Werktagen, beim Auftragnehmer geltend, so ist der Auftragnehmer von der Haftung für diese Mängel befreit.

3) Werden an den Waren/Dienstleistungen, die an den Auftraggeber transportiert werden, mechanische Beschädigungen an der Verpackung der Ware/Dienstleistung festgestellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zustand der Ware/Dienstleistung sofort nach der Lieferung zu überprüfen und im Schadensfall in Anwesenheit des Spediteurs ein Protokoll über den Schaden anzufertigen. Für Transportschäden ist der Spediteur verantwortlich. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Kunden erklärt sich der Kunde mit der Übernahme der Ware/Dienstleistung einverstanden und Sie bestätigen, dass diese transportbedingt unbeschädigt angekommen sind.

In.

VERFAHREN ZUR GELTENDMACHUNG VERSTECKTER MÄNGEL

1) Im Falle einer Reklamation von Waren/Dienstleistungen, die während der Gewährleistungsfrist einen versteckten Mangel aufweisen, ist der Kunde verpflichtet, Folgendes vorzulegen:

a) die beanstandete Ware/Dienstleistung (einschließlich sämtlichen Zubehörs und aller Unterlagen) oder um die Inspektion der Ware/Dienstleistung zu ermöglichen,

(b) Eine Kopie der Kaufdokumente (Rechnung, die den Abschluss eines Kaufvertrags oder Werkvertrags über die beanspruchten Waren/Dienstleistungen nachweist, Garantieschein, Lieferschein, Übergabezertifikat, Lieferschein, Lieferschein, Lieferschein). Wurden die Lieferungen/Dienstleistungen in der Vergangenheit in Anspruch genommen, so hat der Kunde auch diesen beanstandeten Nachweis zu erbringen,

(c) Ein Anschreiben, in dem der Auftraggeber eine detaillierte und möglichst prägnante Beschreibung der behaupteten Mängel und ihrer Erscheinungsformen und die Angabe der Ansprüche, die der Auftraggeber gegen den Auftragnehmer geltend macht, sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers (Adresse, E-Mail, Telefonnummer) abgibt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich nach Einreichung der Reklamation, spätestens jedoch vor der Übergabe der beanstandeten Ware/Dienstleistung an den Auftragnehmer, ein Anschreiben mit der Beschreibung der Beanstandung vorzulegen.

2) Im Falle einer Reklamation ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware/Dienstleistung in geeignetem Verpackungsmaterial zu verpacken, das den Anforderungen des Transports der Ware/Dienstleistung entspricht, vorzugsweise in der Originalverpackung, wegen des Risikos einer möglichen Beschädigung der Ware/Dienstleistung. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die Ware/Leistung für eine Beanstandung anzunehmen, wenn der Kunde sie nicht mit den erforderlichen Teilen und Zubehörteilen übergibt.

3) Bei der Rücksendung der Ware/Leistung mittels eines Transportdienstes erfolgt dieser Versand auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Ware/Dienstleistung muss an die Adresse des Sitzes des Lieferanten gesendet werden und das Paket, in dem die Ware/Dienstleistung verpackt ist, muss sichtbar mit der Aufschrift "REKLAMATION" gekennzeichnet sein und die reklamierte Ware/Dienstleistung zusammen mit Dokumenten und einem Schreiben gemäß Abs. 1) dieses Artikels.

Waren, die auf Kosten des Lieferanten versandt werden, werden vom Lieferanten nicht angenommen. Die Rücksendung der Ware nach Erledigung einer berechtigten Reklamation trägt der Lieferant. Wenn die Reklamation als unberechtigt befunden wird, wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an die Adresse des Kunden zurückgeschickt.

4) Die Reklamation muss vom Kunden innerhalb der Gewährleistungsfrist beim Lieferanten eingereicht (und geliefert) werden.


VI.

BEARBEITUNG EINER BESCHWERDE

1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Reklamation innerhalb einer vom Auftragnehmer festgelegten oder mit dem Auftraggeber vereinbarten angemessenen Frist zu erledigen, mit der in Artikel VII dieses Reklamationsverfahrens genannten Ausnahme. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und einer oberflächlichen Prüfung der beanstandeten Lieferungen/Dienstleistungen wird der Lieferant diese Ware/Dienstleistung entweder an den Auftraggeber zurücksenden und erklären, dass er den geltend gemachten Mangel nicht akzeptiert, oder die Reklamation anerkennen und:

(a) wenn der Mangel behebbar ist (das Aussehen, die Funktion und die Qualität der Ware/Dienstleistung werden durch die Beseitigung des Mangels nicht berührt):

• den Defekt beseitigt oder

• die beanstandete Ware/Dienstleistung oder einen Teil davon gegen Waren/Dienstleistungen mit gleichen oder ähnlichen Gebrauchseigenschaften desselben oder eines anderen Herstellers auszutauschen, es sei denn, dies ist im Hinblick auf die Art der Sache unverhältnismäßig;

(b) im Falle eines irreparablen Mangels (ein Mangel, der die Nutzung von Waren/Dienstleistungen verhindert):

• dem Kunden einen Rabatt auf den Preis von Waren/Dienstleistungen anbietet oder

• bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, vom Kaufvertrag oder Werkvertrag zurückzutreten.

Die Entscheidung, ob ein Mangel behebbar oder irreparabel ist, obliegt allein dem Lieferanten und dessen Vertragspartnern.

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein schriftliches Dokument über den Eingang des reklamierten Gegenstandes für das Reklamationsverfahren aus, dessen Richtigkeit von beiden Vertragsparteien mit ihren Unterschriften bestätigt wird.

2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf die Möglichkeit hinweisen, den beanstandeten Gegenstand aus dem Reklamationsverfahren (sowohl im Falle einer positiven Reklamation als auch im Falle einer Ablehnung der Reklamation als unberechtigt) in einer vorher vereinbarten Weise (schriftlich oder über eines der Fernkommunikationsmittel – in der Regel telefonisch oder per E-Mail) anzunehmen. Holt der Auftraggeber den beanstandeten Gegenstand nach Benachrichtigung durch den Auftragnehmer nicht innerhalb von 3 Werktagen ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware/Leistung auf Kosten des Auftraggebers an den Auftraggeber zurückzusenden.

3) Im Falle einer unberechtigten Reklamation hat der Auftragnehmer das Recht, dem Auftraggeber einen Betrag in Rechnung zu stellen, der den effizient angefallenen Kosten des Reklamationsverfahrens, einschließlich der Transportkosten, entspricht.

4) Wenn es einen versteckten Mangel an den zu einem niedrigeren Preis (mit Rabatt) gelieferten Waren/Dienstleistungen gibt, der verhindert, dass sie aus funktionaler Sicht für den angegebenen Zweck verwendet werden können, hat der Kunde das Recht, die Ware/Dienstleistung gemäß den vorherigen Bestimmungen dieses Artikels zu reklamieren. Wenn es einen anderen irreparablen Mangel an den zu einem niedrigeren Preis gelieferten Waren/Dienstleistungen gibt, der sie jedoch nicht daran hindert, für den angegebenen Zweck verwendet zu werden, hat der Kunde Anspruch auf einen angemessenen Rabatt auf den Preis der Ware/Dienstleistung.

VII.

Unterschiedliche Bestimmungen für Verbraucher

1) Definition des Verbrauchers

Als Verbraucher gilt eine Person, die bei Abschluss und Erfüllung eines Vertrags nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder sonstigen Geschäftstätigkeit handelt.

2) Garantiezeit

Die Gewährleistungsfrist für neue Lieferungen/Dienstleistungen beträgt 24 Monate und kann für ausgewählte Waren/Dienstleistungen vom Lieferanten über diese gesetzliche Frist hinaus verlängert werden.

3) Beilegung von Beschwerden

a) Der Lieferant verpflichtet sich, über die Beanstandung unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von drei Werktagen, zu entscheiden. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die der Art der Ware/Dienstleistung angemessen ist und die für eine sachkundige Beurteilung des Mangels erforderlich ist.

b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Reklamation oder innerhalb der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbarten Frist zu erledigen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Auftraggeber die gleichen Rechte, als ob es sich um einen Mangel handelte, der nicht beseitigt werden kann.

c) Der Auftraggeber hat die gleichen Rechte wie bei irreparablen Mängeln, auch wenn derselbe behebbare Mangel an der Ware/Dienstleistung nach den beiden vorangegangenen Reparaturen auftritt oder wenn mindestens drei behebbare Mängel gleichzeitig an der Ware/Dienstleistung vorliegen.

4) Rücksendungen

Bei Waren, die über den Online-Shop gekauft wurden, ist der Kunde berechtigt, diese innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware ohne Angabe von Gründen an den Lieferanten zurückzusenden. Die Ware darf nicht beschädigt oder anderweitig in irgendeiner Weise verschlechtert sein und darf keine Gebrauchsspuren aufweisen. Die Ware muss in der Originalverpackung verpackt sein, die Verpackung muss sämtliches Zubehör und Dokumentation enthalten und muss spätestens 14 Tage nach dem Datum der Lieferung an den Kunden an die Adresse des eingetragenen Sitzes des Lieferanten gesendet werden: Agartha Company s.r.o., Libušina 496/3, Moravská Ostrava und Přívoz 702 00. Das Porto trägt der Kunde. Nach der Rückgabe der auf diese Weise verpackten Ware an den Lieferanten wird der Betrag, der dem vollständigen Kaufpreis für die Ware entspricht, auf das Bankkonto des Kunden oder per Postanweisung oder auf eine andere zwischen dem Lieferanten und dem Kunden vereinbarte Weise überwiesen.

VIII.

Schlussbestimmungen

1) Dieses Beschwerdeverfahren ist ab dem Datum seiner Veröffentlichung gültig und wirksam und ersetzt die vorherige Fassung vollständig.

2) Sollten ein oder mehrere Teile dieser Beschwerderichtlinie aus irgendeinem Grund ungültig werden, so bleiben die übrigen Teile davon unberührt.

3) Der Lieferant behält sich das Recht vor, Änderungen an diesem Reklamationsverfahren vorzunehmen. Er hat dies stets schriftlich zu tun und die Änderungen in gewohnter Weise zu veröffentlichen.

4) Der Auftragnehmer und der Auftraggeber können im Kaufvertrag oder Werkvertrag schriftlich Abweichungen von den Bedingungen dieses Reklamationsverfahrens vereinbaren.

 

Dieses Beschwerdeverfahren tritt am 01.02.2025 in Kraft

Folgen Sie uns auf Facebook